Unsere Leistungen
Alle physiotherapeutischen Leistungen erfolgen auf ärztliche Verordnung. Klicken Sie auf eine Leistung, um mehr zu erfahren.
Physiotherapie
Kostenübernahme
Auf ärztliche Verordnung übernimmt die Grundversicherung (KVG), die Unfallversicherung, die IV oder die Militärversicherung die Kosten der Physiotherapie; bei Krankheit gelten die Franchise und der Selbstbehalt Ihrer Krankenversicherung. Eine Verordnung gilt für höchstens 9 Sitzungen, und die erste Sitzung muss spätestens 5 Wochen nach dem Ausstellungsdatum der Verordnung stattfinden. Für eine Weiterbehandlung braucht es eine neue Verordnung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes.
Alternative Methoden
Ergänzend zur Physiotherapie, nicht von der Grundversicherung übernommen.